Balkonnutzung – Des einen Freud, des anderen Leid
In unserer Mieterzeitung und auf unserer neuen Homepage finden Sie Hinweise rund um das Wohnen. So zum Beispiel das Nutzen von Balkonen, denn gewisse Regeln sind im Interesse der Sicherheit unerlässlich. Dabei geht es aber auch um das optische Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes. Ein Beispiel: Grundsätzlich ist es dem Mieter gestattet, im Innenbereich des Balkons Blumenkästen gesichert anzubringen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters dürfen jedoch keine Blumenkästen außen angebracht werden. Hierbei geht es hauptsächlich um die Vermeidung von Gefahren durch übermäßiges gießen und dadurch herunterlaufendes Wasser, als auch um herunterfallende Kästen durch Windböen oder Sturm. Um sich einen Schutz vor der Sonne zu schaffen, bringen viele Mieter eine Markise an, auch hierfür wird eine Genehmigung benötigt. Denn durch unsachgemäßes Anbringen können auf Grund unterschiedlicher Balkonkonstruktionen Beschädigungen entstehen. Fällt eine unsachgemäß montierte Markise vom Balkon und beschädigt fremdes Eigentum, haftet hier der Mieter. Auch das sichtbare Anbringen einer SAT-Anlage wird nicht genehmigt, da im überwiegenden Teil unserer Wohnungen ein Breitbandkabelanschluss sowie Internet zur Verfügung stehen.
Balkonbepflanzung – was muss ich beachten?
Die Begrünung eines Balkons zählt zum ordnungsgemäßen Gebrauch. Trotzdem sollten Sie sich an gewisse Normen halten. Bevor Sie Ihre Lieblingsbalkonpflanze im Baumarkt kaufen wollen, sollten Sie zunächst die Breite Ihres Balkongeländers ausmessen. Suchen Sie außerdem nach Behältnissen, die größer als die Pflanze sind, so trocknet die Erde nicht so schnell aus. Allerdings sollten Blumenkästen am Balkongeländer nur innen und nicht außen angebracht werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Pflanzen nicht zu hoch wachsen und auf andere Balkone ragen. Zupfen oder Schneiden Sie ergänzend dazu vertrocknete Blüten und Blätter ab, damit sich Ihre Nachbarn nicht durch heruntergefallenes Blattwerk gestört fühlen. Befestigen Sie Ihre Blumenkästen ordnungsgemäß, d. h. diese dürfen bei Wind nicht hinabstürzen. Nutzen Sie immer einen Untertopf, damit beim Gießen das Wasser nicht vom Balkon runtertropft. Hier sind noch zwei Tipps, die Ihnen bei der Balkonbewirtschaftung helfen:
Gießen Sie Ihre Blumen nie in der Mittagssonne, denn da wirken die Wassertropfen wie kleine Lupen, die das Austrocknen der Pflanze fördern. Das Bewässern bietet sich eher früh oder in der Abenddämmerung an. Bepflanzen Sie Ihren Balkon erst nach dem 16. Mai, also nach den Eisheiligen. Vorher besteht noch die Gefahr von Frost. Somit steht der Begrünung Ihres Balkons nichts mehr im Wege.
Was außerdem erfreulich zu wissen ist, dass Sie auch Rosen auf Ihren Balkon pflanzen können, denn diese fühlen sich auch in Kübeln wohl. Da Rosen gern tief wurzeln und auch die Gesellschaft von Begleitpflanzen lieben, sollte der Topf aber möglichst groß und mindestens 40 cm hoch sein. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Rose möglichst lange in diesem Topf-Zuhause wohnen soll. Rosen in Kübeln erfordern mehr Pflege als Rosen im Garten. Die Rose muss im Winter nicht ins Haus geholt und nicht gegossen werden. Zum Schutz vor Winterfrösteln stellen Sie den Topf möglichst nah an die Hauswand und packen ihn mit etwas Flies und Zeitungspapier ein. So können Sie unserem Stadtnamen Berg- und Rosenstadt aller Ehre machen und Ihren Balkon mit wunderschönen Rosen schmücken.
Darf ich im Sommer auf meinem Balkon grillen?
Sommerzeit bedeutet für die meisten Deutschen Grillzeit. Ab Mitte Mai riecht es in Sangerhausen und Umgebung wieder herrlich nach gegrilltem Essen. So ist es verständlich, wenn jeder seine eigene Grillparty veranstalten möchte. Leider ist das Grillen auf dem Balkon bei uns nicht gestattet. Weder mit dem Holzkohlegrill noch mit dem Elektrogrill.