Sie sehen gerade Hausreinigung

Hausreinigung

Hausreinigung

Zum Wohlfühlen in ihrem Zuhause zählt für viele nicht nur eine gemütliche Woh­nung, sondern auch ein ordentliches und sauberes Wohnumfeld. In vielen Miet­verträgen der SWG ist daher die Hausreinigung wirksam auf die Mieter übertra­gen worden. Entsprechend der Regelungen im Hauseingang, hat jeder Kenntnis, in welcher Woche er mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten beauftragt ist.

Folgende Bereiche gehören zur so genannten kleinen bzw. großen Hauswoche:

  • Treppenhaus, Kellergänge, Boden-, Trocken- und sonstige Gemeinschaftsräume, einschließlich Türen und Fenster
  • Hof, allgemein zugänglicher Parkplatz sowie der Standplatz für Wertstoffe/Restmüll
  • Zugangswege außerhalb des Hauses einschließlich der Außentreppen
  • Gehweg und die Straße vor dem Haus bzw. Grundstück

Winterdienst

Auf Sommer folgt Herbst, auf Herbst folgt Winter. Gerade in der dunklen Jahres­zeit mit Regen, Sturm, Laub, Schnee und Glatteis als Gefahrenquellen ist beson­dere Vorsicht geboten.

Wie bei der Hausreinigung, wurde die Schnee- und Glatteisbeseitigung in vielen Mietverträgen auf die Mieter übertragen. Diese sind dann entsprechend dem von der SWG ausgehangenen Winterdienstplan für die Räum- und Streupflicht verant­wortlich. Bei Bedarf muss gegebenenfalls täglich mehrmals sowie auch vorbeugend entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sangerhausen (auch nachzulesen auf den Internetseiten der Stadt Sangerhausen) geräumt und gestreut werden. Das benötigte Streugut wird von der SWG rechtzeitig zur Verfügung gestellt und über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Wenn durch die Nichtausführung der Schnee- und Glatteisbeseitigung jemand zu Schaden kommt, wird derjenige in die Verantwortung genommen, der zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für den Winterdienst verantwortlich war.

In letzter Zeit häufen sich die Mieteranfragen bezüglich der Beauftra­gung von Fremdfirmen für die Hausreinigung und den Winterdienst. Dabei ist Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern behilflich. Für die Umset­zung gibt es zwei Möglichkeiten.

Einzelner Mieterwunsch

Sie möchten, dass eine Firma nur Ihre Mieterpflichten im Rahmen der Hausreinigung/Winterdienst wahrnimmt. Dazu müssen Sie selbst eine Firma beauftragen. Empfehlungen kann Ihnen Ihr Kundenbetreuer geben. Die Koordination sowie Kostenabrechnung obliegt dann Ihnen als Auftraggeber.

Wunsch der Hausgemeinschaft

Ist es der Wunsch der gesamten Hausgemeinschaft die Hausreini­gung und den Winterdienst an eine Firma zu übergeben, dann wird Ihr Kun­denbetreuer wunschgemäß alles Notwendige in die Wege leiten und koordinieren. Die Kosten werden über die Betriebskostenabrechnung verrechnet. In Hauseingängen die z. B. nach Sanierungsarbeiten komplett neu bezogen werden, sind die Hausreinigung bzw. der Win­terdienst bereits im Vorfeld bei den Betriebskosten kalkuliert und an Dritte beauftragt.