Sie sehen gerade Störprotokoll

Störprotokoll

Wir als Ihr Vermieter stehen in der rechtlichen Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Mieter im Haus sich an die Bestimmungen in der Hausordnung halten und niemand über ein unvermeidbares Maß hinaus in seiner Wohnqualität beeinträchtigt ist.

Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall sind Beschwerden über aus Nachbarwohnungen dringenden ruhestörenden Lärm zu unterschiedlichsten Tag- und Nachtzeiten. Um uns in die Lage zu versetzen, erfolgreich für Abhilfe zu sorgen, ist es für die Beweisführung des beeinträchtigten Mieters, insbesondere in einem eventuell notwendig werdenden gerichtlichen Verfahren, erforderlich, ein Störtagebuch bzw. Lärmprotokoll zu führen.

Unter einem Lärmprotokoll versteht man dabei eine schriftliche Dokumentation über aufgetretenen Lärm. Fortlaufend sollen in dem Protokoll Datum und Uhrzeit, Dauer, Intensität und Art des Lärms vermerkt werden. Wichtig ist, dass anwesende Zeugen, die den Lärm gehört haben, im Protokoll vermerkt sind. Die Zeugen sollten den Eintrag im Lärmprotokoll oder Tagebuch durch Unterschrift bestätigen.

Wir als Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, dem den Hausfrieden störenden Mieter konkrete Vorhaltungen zu machen und auch eine Einschätzung dazu abgeben können, ob objektiv betrachtet die aus der Nachbarwohnung dringenden Geräusche das zulässige Maß wirklich überschreiten und mietrechtliche Maßnahmen gegen den Störer rechtfertigen. So ausgerüstet können wir die Maßnahmen veranlassen, die zur schnellen Wiederherstellung des Hausfriedens erforderlich und im Einzelfall geboten sind.