Havariebereitschaft nach Gewerken
Elektrik
Telefon:
03464 2434-861Gas/Wasser
Telefon:
03464 2434-862Verstopfungen
Telefon:
03464 2434-863Heizungsanlagen für fernbeheizte Wohnungen
Telefon:
03464 2434-864Heizungsanlagen: zentrales Heizungssystem im Haus
Telefon:
03464 2434-865Was ist eine Havarie und wie verhalte ich mich richtig bei einem Havariefall?
Ein Havariefall ist eine plötzlich eintreffende Störung, die entweder eine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellt oder das Gebäude bzw. die Wohnungseinrichtung der Mieter beschädigt.
Zur Abwendung dieser Gefahren wurde durch die SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der beispielsweise in Anspruch genommen werden kann, wenn folgende Störungen eintreffen:
Elektrik
-
Hausanschluss defekt
-
gesamte Wohnung ohne Spannung (vorausgesetzt, die Sicherungen sind nicht defekt)
-
spannungsführende Teile (an Wand, Heizung, Wanne, Wasser- oder Gasleitungen)
-
Abzweigdosen, Lichtschalter, Steckdosen schmoren (starke Geruchsbelästigung, Rauchentwicklung)
Gas/Wasser
-
Rohrbruch (Hauptabsteller in der Wohnung lässt sich nicht schließen)
-
Gasgeruch in der Wohnung (vorausgesetzt, alle Gasgeräte sind geschlossen)
-
Gasgeruch im allgemeinen Bereich (Keller, Treppe)
-
Verpuffung an Gasthermen bzw. Gasheizungen
-
Überhitzung (Zinnausfluss) an Gasthermen
Verstopfungen
-
Hauptgrundleitung oder senkrechte Abwasserleitung bis vorletzte Etage (nicht zutreffend bei Verstopfungen in der Wohnung z. B. an Wanne, Waschtisch oder WC)
Fernwärmetechnische Anlage und zentrales Heizungssystem im Haus
-
Rohrsystem oder Heizkörper stark undicht
-
Heizkörper geplatzt
-
Ausfall der gesamten Wärmeanlage (nicht bei Ausfall einzelner Heizkörper)
Wenn eine Havarie eintritt, kann der jeweilige Bereitschaftsdienst (siehe oben) telefonisch informiert werden. Die Bereitschaftstelefonnummern finden Sie auch in der jeweils aktuellen Mieterzeitschrift. Außerhalb unserer Geschäftszeiten erfahren Sie die Rufnummern auch unter Telefon: 03464 2434-0.
Liegt im Sinne der oben genannten Störungen keine Havarie vor, darf der Bereitschaftsdienst nicht in Anspruch genommen werden.